Laserbehandlungen

Mit verschiedenen Lasergeräten werden in der Praxis mikrochirurgische augenärztliche Eingriffe mittels Licht verschiedener Wellenlänge maximal schonend vorgenommen.

Laserbehandlungen werden von Gerd Gaida seit 20 Jahren durchgeführt.

In der Augenarztpraxis werden zur Zeit ca. 500 Lasereingriffe pro Jahr erbracht.

Alle in der Augenarztpraxis angebotenen Lasereingriffe werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, es entstehen für Kassen- und Privatpatienten keine zusätzlichen Kosten.

Man unterscheidet Lasereingriffe am vorderen und hinteren Augenabschnitt. 

Lasereingriffe am vorderen Augenabschnitt: 

Nachstarbehandlung mit dem YAG-Laser  (Nd:YAG-Laser-Kapsulotomie): 

Oftmals kann es Monate oder Jahre nach einer Operation des grauen Stars wieder zu einer allmählichen Sehverschlechterung kommen. Grund ist meistens eine Trübung der hinter der implantierten Kunstlinse liegenden hinteren Linsenkapsel. Mit der Laser-Kapsulotomie wird eine zentrale Öffnung geschaffen, die Sicht wird wieder klar.

YAG-Laser-Iridotomie bei Engwinkelglaukom 

Beim sogenannten Engwinkelgkaukom kann es zu einer massiven Augendruckerhöhung, dem akuten Glaukomanfall kommen. Um diese Druckerhöhung, die unbehandelt zur Blindheit führen kann, zu vermeiden, wird mit einer Laserbehandlung eine Verbindung zwischen Hinter- und Vorderkammer geschaffen.

Lasertrabekuloplastik (LTP) 

Die LTP ist ein Verfahren, bei dem eine Augeninnendrucksenkung durch Verbesserung des Kammerwasserabflusses mittels gezielter Laserbehandlung im Bereich des Maschenwerks des Kammerwinkels (Trabekelwerk) erreicht wird.
Die LTP  kann sowohl mit dem Argonlaser wie auch mit der besonders schonenden SLT-Technik mittels eines frequenzverdoppelten YAG-Lasers durchgeführt werden. Die LTP führt zur Senkung des Augeninnendrucks um ca. 20% für ca. 2 Jahre und kann bei Verwendung der SLT-Technik wiederholt werden.

Lasereingriffe am hinteren Augenabschnitt: 

Argonlaserkoagulation von Netzhautdefekten:

Netzhautlöcher sind durchgreifende Substanzdefekte der Netzhaut, die spontan entstehen können und zu einer Netzhautablösung führen. Durch eine Argonlaserbehandlung kann diese gefährliche Augenerkrankung verhindert werden.

Lasertherapie der diabetischen Retinopathie und Makulopathie:

Bei der fortgeschrittenen diabetischen Netzhauterkrankung (diabetische Retinopathie) kann durch eine flächige oder gezielte Argonlaserbehandlung der Sauerstoffbedarf der Netzhaut reduziert und die Freisetzung eines Gefäß-Wachstumsfaktors gehemmt werden. So kann ein Fortschreiten dieser unbehandelt zur Erblindung führenden Krankheit erzielt werden.

Lasertherapie bei Zentralvenenthombose und Venenastverschlüssen:

Bei Verschlüssen der Zentralvene oder Venenastverschlüssen kommt es neben einer Sehbehinderung im weiteren Verlauf der Erkrankung zur Entstehung von Gefäßneubildungen und Wasseransammlung in der Netzhaut (Ödem). Diese Entwicklung kann durch eine Argonlaserbehandlung verhindert werden.